AGB
VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR EINE FAIRE PARTNERSCHAFT
1. Schwarz auf Weiß
Zwischen der SAALHAUS GmbH (Vermieterin) und dem Mieter gilt ausschließlich das, was schriftlich vereinbart wurde einschließlich der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Das liebe Geld
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
a) Bei Verzug des Mieters ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. die Übergabe der Räume zurückzuhalten.
b) Sollte der Mieter eine fest gebuchte Veranstaltung stornieren, so sind die Mietzinssätze und die Nebenkosten für die angemieteten Räume wie folgt zu entrichten:
- sechs Monate vor Beginn der Mietzeit 50 %
- drei Monate vor Beginn der Mietzeit 75 %
- weniger als vier Wochen vor Beginn der Mietzeit 100 %
In jedem Falle sind die von der Vermieterin getätigten Aufwendungen zu entrichten, mindestens jedoch eine Stunde Veranstaltungsmanagementkosten gemäß Preisliste. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Tradition der Patriotischen Gesellschaft
a) Die Vermieterin ist eine Unternehmung der Patriotischen Gesellschaft. Veranstaltungen die den Grundsätzen der Patriotischen Gesellschaft widersprechen, können von der Vermieterin im Hause der Patriotischen Gesellschaft nicht geduldet werden. Daher ist der Mieter verpflichtet, den Zweck der Veranstaltung eindeutig zu benennen und auch nicht berechtigt, diesen Zweck nachträglich zu ändern oder die Mieträume unterzuvermieten.
b) Bei allen Veranstaltungshinweisen ist darauf zu achten, dass deutlich wird, dass es sich nicht um Veranstaltungen der Patriotischen Gesellschaft handelt, sondern sich um eine Veranstaltung, die „im Hause der Patriotischen Gesellschaft“ stattfindet.
4. Nutzung der denkmalgeschützten Räume
a) Der Mieter ist nur berechtigt, die Veranstaltungsräume im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dies beinhaltet auch die Nutzung mit der maximal angegebenen Personenzahl auch im Hinblick auf die Versammlungsstättenverordnung. Auch Werbemaßnahmen am Haus der Patriotischen Gesellschaft sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
b) Für eventuell öffentlich-rechtlich notwendige Genehmigungen, GEMA oder sonstige Urheber-rechtsgebühren ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
c) Die Räume sind besenrein zurückzugeben.
d.) Offenes Feuer ist untersagt.
e.) Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Gästen sind 2-3 Brandsicherungswachen laut Versammlungsstättenverordnung vorgeschrieben. Sofern der Personalbedarf einer Veranstaltung diese Kosten nicht deckt, werden zusätzliche Kosten berechnet.
5. Auch Haftung muss sein
a) Die Vermieterin haftet nicht für vom Mieter oder seinen Teilnehmern eingebrachte Sachen.
b) Der Mieter haftet für von seinen Teilnehmern oder beauftragten Lieferanten und Dienstleistern verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen oder am Gebäude.
c) Die Vermieterin wird ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen und haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter.
d) Auf Verlangen der Vermieterin hat der Mieter bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
6. Essen und Trinken
a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat die Vermieterin das alleinige Bewirtungsrecht.
b) Ein Verstoß hiergegen berechtigt die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
7. Hausrecht
Grundsätzlich hat auch während einer Veranstaltung die Vermieterin das alleinige Hausrecht im Gebäude der Patriotischen Gesellschaft. Hiervon wird sie jedoch nur Gebrauch machen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist bzw. wenn sich herausstellt, dass die Veranstaltung zu einem anderen Zweck als dem, der vertraglich vereinbart ist, durchgeführt wird.
8. Im Falle eines Falles
a) Der Mieter haftet für die einwandfreie und vollzählige Rückgabe der ihm von der Vermieterin zur Nutzung überlassenen Räume, Geräte und Einrichtungsgegen-stände.
b) Sollte sich ein Streit nicht vermeiden lassen, ist der Erfüllungsort Hamburg. Sofern der Mieter die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
9. Zu guter Letzt
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Vermieterin seine persönlichen Daten speichert.
Hamburg, im Januar 2017
Zwischen der SAALHAUS GmbH (Vermieterin) und dem Mieter gilt ausschließlich das, was schriftlich vereinbart wurde einschließlich der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Das liebe Geld
Die vereinbarten Preise verstehen sich netto jeweils zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer.
a) Bei Verzug des Mieters ist die Vermieterin berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. die Übergabe der Räume zurückzuhalten.
b) Sollte der Mieter eine fest gebuchte Veranstaltung stornieren, so sind die Mietzinssätze und die Nebenkosten für die angemieteten Räume wie folgt zu entrichten:
- sechs Monate vor Beginn der Mietzeit 50 %
- drei Monate vor Beginn der Mietzeit 75 %
- weniger als vier Wochen vor Beginn der Mietzeit 100 %
In jedem Falle sind die von der Vermieterin getätigten Aufwendungen zu entrichten, mindestens jedoch eine Stunde Veranstaltungsmanagementkosten gemäß Preisliste. Eine Stornierung hat schriftlich zu erfolgen.
3. Tradition der Patriotischen Gesellschaft
a) Die Vermieterin ist eine Unternehmung der Patriotischen Gesellschaft. Veranstaltungen die den Grundsätzen der Patriotischen Gesellschaft widersprechen, können von der Vermieterin im Hause der Patriotischen Gesellschaft nicht geduldet werden. Daher ist der Mieter verpflichtet, den Zweck der Veranstaltung eindeutig zu benennen und auch nicht berechtigt, diesen Zweck nachträglich zu ändern oder die Mieträume unterzuvermieten.
b) Bei allen Veranstaltungshinweisen ist darauf zu achten, dass deutlich wird, dass es sich nicht um Veranstaltungen der Patriotischen Gesellschaft handelt, sondern sich um eine Veranstaltung, die „im Hause der Patriotischen Gesellschaft“ stattfindet.
4. Nutzung der denkmalgeschützten Räume
a) Der Mieter ist nur berechtigt, die Veranstaltungsräume im vereinbarten Umfang zu nutzen. Dies beinhaltet auch die Nutzung mit der maximal angegebenen Personenzahl auch im Hinblick auf die Versammlungsstättenverordnung. Auch Werbemaßnahmen am Haus der Patriotischen Gesellschaft sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
b) Für eventuell öffentlich-rechtlich notwendige Genehmigungen, GEMA oder sonstige Urheber-rechtsgebühren ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.
c) Die Räume sind besenrein zurückzugeben.
d.) Offenes Feuer ist untersagt.
e.) Bei Veranstaltungen mit mehr als 100 Gästen sind 2-3 Brandsicherungswachen laut Versammlungsstättenverordnung vorgeschrieben. Sofern der Personalbedarf einer Veranstaltung diese Kosten nicht deckt, werden zusätzliche Kosten berechnet.
5. Auch Haftung muss sein
a) Die Vermieterin haftet nicht für vom Mieter oder seinen Teilnehmern eingebrachte Sachen.
b) Der Mieter haftet für von seinen Teilnehmern oder beauftragten Lieferanten und Dienstleistern verursachte Schäden an Einrichtungsgegenständen oder am Gebäude.
c) Die Vermieterin wird ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen und haftet nur für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter.
d) Auf Verlangen der Vermieterin hat der Mieter bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
6. Essen und Trinken
a) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, hat die Vermieterin das alleinige Bewirtungsrecht.
b) Ein Verstoß hiergegen berechtigt die Vermieterin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
7. Hausrecht
Grundsätzlich hat auch während einer Veranstaltung die Vermieterin das alleinige Hausrecht im Gebäude der Patriotischen Gesellschaft. Hiervon wird sie jedoch nur Gebrauch machen, wenn dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung notwendig ist bzw. wenn sich herausstellt, dass die Veranstaltung zu einem anderen Zweck als dem, der vertraglich vereinbart ist, durchgeführt wird.
8. Im Falle eines Falles
a) Der Mieter haftet für die einwandfreie und vollzählige Rückgabe der ihm von der Vermieterin zur Nutzung überlassenen Räume, Geräte und Einrichtungsgegen-stände.
b) Sollte sich ein Streit nicht vermeiden lassen, ist der Erfüllungsort Hamburg. Sofern der Mieter die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist der Gerichtsstand Hamburg vereinbart.
9. Zu guter Letzt
Der Mieter ist damit einverstanden, dass die Vermieterin seine persönlichen Daten speichert.
Hamburg, im Januar 2017